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Verpackungsverordnung ab 1.Januar 2009
Das Gesetz: Bundesministerium für Umwelt pdf

Broschüre der IHK
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VE-Pflicht  Bagatellgrenzen

Für die Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung (VE) ist entscheidend, ob mindestens eine der in § 10 Abs. 4 Satz 1
VerpackV genannten und nachfolgend aufgeführten Bagatellgrenzen überschritten wird:

Unterhalb dieser Mengenschwellen sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Vollzugsbehörden
abzugeben (§ 10 Abs. 4 Satz 2 VerpackV).

Die Unterschreitung der Bagatellgrenzen befreit nur von der VE-Hinterlegungspflicht, nicht jedoch von der Lizenzierungspflicht bei
dualen Systemen (§ 6 Abs. 1 VerpackV) bzw. der Teilnahme an Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2 VerpackV).


Egal, ob Sie einen kleinen oder großen Onlineshop haben oder bei eBay-Verkäufer
10 oder 50.000 Verkäufe  pro Jahr versenden – die neuen Regelungen nehmen alle in die Pflicht.
Das Gesetz verpflichtet Sie, alle von Ihnen verschickten Versandverpackungen an einem
so genanten Befreiungssystem zu beteiligen.

Ein solches Befreiungssystem bieten einige Unternehmen an.
Es gibt Umwelt- und Entsorgungs- Dienstleister, die für ihre Vertragspartner die
gesetzlichen Recyclinganforderungen zuverlässig und unbeanstandet erfüllt.

 
Wer seinen gesetzlichen Beteiligungspflichten nicht nachkommt,
dem drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

http://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm

 

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