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Online Shop
In einem Online-Shop findet fast jeder Abmahnanwalt, was nicht den
gesetzlichen Bestimmungen entspricht.



Egal, ob Sie einen kleinen oder großen Onlineshop haben oder bei eBay-Verkäufer
10 oder 50.000 Verkäufe  pro Jahr versenden – die neuen Regelungen nehmen alle in die Pflicht.
Das Gesetz verpflichtet Sie, alle von Ihnen verschickten Versandverpackungen an einem
so genanten Befreiungssystem zu beteiligen.

Ein solches Befreiungssystem bieten einige Unternehmen an.
Es gibt Umwelt- und Entsorgungs- Dienstleister, die für ihre Vertragspartner die
gesetzlichen Recyclinganforderungen zuverlässig und unbeanstandet erfüllt.

Wer seinen gesetzlichen Beteiligungspflichten nicht nachkommt,
dem drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

 

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