Home Gesetze Verpackungsverordnung News Abmahnung Ebay-Verkäufer Shop-Verkäufer
Verpackungsverordnung
Was ist nun
genau zu tun?
Nach § 6 Abs. der Verpackungsverordnung ist jeder Internethändler verpflichtet,
sich an einem flächendeckenden und haushaltsnahen Rücknahmesystem
zu beteiligen. Sprich: Kohle zahlen! Waren die Sie logischer Weise im Karton
oder
Umschlag verschicken sind Verpackungen die beim Endverbraucher landen. Auch
wieder logisch
oder? Doch jetzt kommts: Ja der Verkäufer muss sich nun an ein Entsorgungssystem
an-
schließen, damit der Kunde der das Kartöngschen erhalten hat, es auch dort
hinbringen kann.
Obwohl... er eine blaue Tonne für Papier und Pappe vor dem Haus hat und in
vielen Orten
sogar Sammlungen von Vereinen freuen, wenn sie das Zeugs sammeln und gebündelt
zur
Verfügung stellen. Und die holen es sogar ab! Falls aber dann noch
Verpackungsmaterial
in For von Styropor oder Plastik anfällt wird es doch normaler Weise in den
gelben Sack oder in die
Gelbe Tonne geschmissen. Nun ja, das dürfen die Kunden dann immer noch machen.
Wozu dann
so eine Pflichtgewährleistung? Keine Ahnung, denn Sinn macht das alles nicht.
Nur einen:
Geldmacherei! Der §6 Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme
von Verkaufs-
verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. So der geschwollene
Satz aus dem
Gesetzestextes. Oftmals nimmt man ja auch gerne die Kartons, die man selber
bekommen hat
und der, der sie bekommt auch wieder verwendet. Folglich werden die doch erst
dann entsorgt,
wenn sie kaputt sind. Was für ein Schwachsinn ist diese Verpackungsverordnung?
Alles zu dem sonstigen Schwachsinn dazu. Genau so wie die Gelben Säcke,
Verpackungen, die
sowieso auf der Müllverbrennungsanlage auftauchen oder nach Spanien in die
Sierra gekarrt wurden.
Wir Deppen haben die Becherchen auch noch schön ausgespült mit dem guten
Gewissen, dass man
ja dieses Material ja wiederverwerten wird! Pustekuchen!!
Also, wenn Ihr Euer Online Geschäft weiter betreiben wollt, schließt Euch an so
ein System
an und blutet. Prüft aber wo es günstiger ist. Ich werde mich noch Schlau machen
und
evtl. die billigen raussuchen. IHK anrufen und Vergleiche verlangen, für was
sind die
den sonst gut? Alles ist noch sehr verwirrend! Hintergrund? Kann sicher sein,
dass
dann eine Verpackung 1000 mal gemeldet wurde.
Zur Lizenzierungspflicht beim Einsatz von gebrauchten Verpackungen
Auch bei einem Einsatz von gebrauchten Verpackungen, z. B. von gebrauchten Kartons als Versandmaterial im Versand- und Internethandel, können die Voraussetzungen für eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung (neu) vorliegen. Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System nach § 6 Abs. 3 VerpackungsV lizenziert wurden und sie noch nicht von einem dualen System erfasst wurden. Die Darlegungslast liegt dabei bei derjenigen Person, die die mit Ware befüllte und gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt.

Impressum